Die ÖGIAIN hat es sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaft auf dem Gebiet der Intensivmedizin in Österreich zu fördern. Dazu wird eine jährliche Projektförderung der ÖGIAIN ausgeschrieben, die mit 20.000,- Euro dotiert ist.
1. Zur Einreichung berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der ÖGIAIN sind und an einer Universitätsklinik oder-forschungsorientierten Intensivmedizinischen oder notfallmedizinischen Einrichtung tätig sind und am 28. Februar 2025 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Das vorgeschlagene Projekt aus dem Bereich der klinischen (translationalen) intensivmedizinischen oder notfallmedizinischen Forschung ist bis spätestens 28. Februar 2025 bei der Geschäftsstelle der ÖGIAIN (Frau Granegger-Körner, E-Mail: oegiain@intensivmedizin.at) einzusenden. Bei der Einreichung ist vom Antragsteller der entsprechende Forschungsschwerpunkt (Intensivmedizin, Notfallmedizin) anzugeben. Die Ausarbeitung des Projektes muss detailliert genug sein um eine adäquate Beurteilung zu ermöglichen. Ein ausführlicher Finanzierungsplan muss beigefügt werden. Beizulegen ist die Geburtsurkunde des Antragstellers, sowie bei humanen Studien das Ethik-Votum und bei Projekten mit Versuchstieren das Votum der Tierversuchskommission. Die Nachreichung eines endgültigen befürwortenden Ethikvotums bis 31.03.2025 ist möglich. Die Projektdauer ist mit maximal 2 Jahren anzusetzen. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die in Österreich durchgeführt werden. Antragsteller, denen bereits die Projektförderung der ÖGIAIN zuerkannt wurde, können sich erst nach Abschluss des geförderten Projektes wieder bewerben.
3. Die Entscheidung über die Vergabe der Projektförderung liegt beim Vorstand der ÖGIAIN nach Einholung von ExpertInnengutachen. Der Vorstand der ÖGIAIN behält sich vor die Vergabe der Projektförderung auszusetzen, wenn keine förderungswürdigen Projekte eingereicht werden oder keine ausreichenden Geldmittel vorhanden sind. Die Förderung kann auf maximal 2 Projekte aufgeteilt werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und wird im Rahmen der ÖGIAIN Jahrestagung 2025 bekannt gegeben.
4. Der Preisträger ist verpflichtet, dem Präsidenten der ÖGIAIN nach Abschluss des Projektes eine detaillierte Abrechnung über die Verwendung der Forschungsförderung vorzulegen. Die publizierte Arbeit ist in elektronischer Form an die Geschäftsstelle der ÖGIAIN (Frau Granegger-Körner, E-Mail: oegiain@intensivmedizin.at) zu senden. Weiters ist ein Endbericht bis spätestens 12 Monate nach Ablauf der zweijährigen Frist abzuliefern. Nach Abschluss des Projektes sind die Ergebnisse im Rahmen der Wiener Intensivmedizinischen Tagung vorzustellen. In allen Publikationen, die aus dem geförderten Projekt hervorgehen, ist die Projektförderung der Österreichischen Gesellschaft für Internistische und Allgemeine Intensivmedizin und Notfallmedizin als Finanzierungsunterstützung zu erwähnen. Die Projektförderung der ÖGIAIN dient der Förderung des intensiv- und notfallmedizinischen Nachwuchses. Die Bereitstellung der zuerkannten Mittel erfolgt zu 100% zu Beginn der mit maximal 2 Jahren begrenzten Projektlaufzeit.
5. Die Vergabe der Forschungsförderung der ÖGIAIN 2025 erfolgt im Rahmen der 56. ÖGIAIN Jahrestagung 2025 in Innsbruck. Die Förderung ist vom Preisträger persönlich entgegen zu nehmen.
ÖGIAIN Geschäftsstelle: Höfergasse 1A, 1090 Wien ZVR: 978014586, web: www.intensivmedizin.at